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Profitiere von der Berufshaftpflichtversicherung, Seminaren, starkem Rechtsschutz & vielen Angeboten. Werde jetzt Teil von fast 280.000 Menschen, die ihre Interessen durchsetzen.

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Deine Vorteile

  • Rechtsschutz
    Kostenfreie Rechtsberatung & umfassender Rechtsschutz in allen beruflichen Angelegenheiten!
  • Berufshaftpflicht
    Wenn im Job was schiefgeht, stehst du nicht alleine da. Wir springen mit unserer Berufshaftpflicht­ver­sicherung für dich ein
  • Beratung
    Bei Fragen rund um deine Berufspraxis stehen wir beratend an deiner Seite.
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Das ist die

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) ist ein starkes Team von fast 280.000 Menschen, die in pädagogischen und wissenschaftlichen Berufen arbeiten: in Schulen, Kindertagesstätten, Hochschulen und anderen pädagogischen Einrichtungen. Die GEW ist die Bildungsgewerkschaft im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB).
Die GEW ist parteipolitisch unabhängig, aber nicht unparteiisch. Das bedeutet: Wir ergreifen Partei für die Beschäftigten, für die Entwicklung und den Ausbau eines demokratischen Bildungswesens.
Als Gewerkschaft lebt die GEW vom Engagement ihrer Mitglieder. Jedes einzelne Mitglied kann in und mit der GEW eine ganze Menge bewegen. Denn wir organisieren uns demokratisch von der Kreis- über die Landes- bis zur Bundesebene. Das gilt für den Arbeitskampf auf der Straße genauso wie für die politische Willensbildung unserer Organisation. 

Häufige Fragen und Antworten

Als Mitglied der GEW haben Sie nicht nur eine starke Partnerin an Ihrer Seite, sondern können auch zahlreiche Leistungen und Vergünstigungen exklusiv in Anspruch nehmen:

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Zahlung satzungsgemäßer Beiträge

Jedes Mitglied der GEW ist verpflichtet, den satzungsgemäßen Beitrag zu entrichten und seine Zahlungen daraufhin regelmäßig zu überprüfen. 
Der monatliche Beitrag richtet sich nach dem Beschäftigungsstatus:

  • Beamt*innen zahlen 0,85 Prozent der Besoldungsgruppe und Stufe, ab 1. Januar 2026 0,86 Prozent, nach der sie besoldet werden.
  • Angestellte zahlen 0,77 Prozent der Entgeltgruppe und Stufe, ab 1. Januar 2026 0,78 Prozent, nach der sie vergütet werden. Grundlage für die Berechnung ist der jeweils geltende Tarifvertrag.
  • Angestellte, deren Entgelt nicht tarifvertraglich geregelt ist, zahlen einen Beitrag von 0,7 Prozent des vereinbarten Bruttoverdienstes.
  • Der Mindestbeitrag orientiert sich an einem Einkommen mit einem Beschäftigungsumfang von 33 Prozent nach TVöD SuE EG 3 Stufe 2 der Vollbeiträge nach Beitragsordnung. Details zur Berechnung des Mindestbeitrags sind der Beitragsordnung zu entnehmen.
  • Als arbeitslos gemeldete Mitglieder zahlen 0,2 Prozent der untersten Stufe der Entgeltgruppe 1 des TVöD.
  • Freiberuflich Beschäftigte zahlen 0,55 Prozent des Honorars.
  • Studierende und angehende Erzieher*innen in einer vollschulischen Ausbildung zahlen einen Festbetrag von 2,50 Euro.
  • Mitglieder im Referendariat oder Praktikum sowie Erzieher*innen in der berufsbegleitenden oder praxisintegrierten Ausbildung zahlen einen Festbetrag von 4 Euro.
  • Bei Empfänger*innen von Pensionen beträgt der Beitrag 0,68 Prozent des Bruttoruhestandsbezuges. Bei RentnerInnen beträgt der Beitrag 0,66 Prozent der Bruttorente.

Weitere Informationen sind der Beitragsordnung zu entnehmen.

Änderungen des Beschäftigungsverhältnisses mit Auswirkungen auf die Beitragshöhe sind umgehend der Landesgeschäftsstelle mitzuteilen. 
Überbezahlte Beiträge werden nur für das laufende und das diesem vorausgehende Quartal auf Antrag verrechnet. Die Mitgliedschaft beginnt zum nächstmöglichen Termin. Der Austritt ist mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende schriftlich dem Landesverband zu erklären.

* abweichende Regelungen sind möglich, siehe unten unter „Sonderkonditionen“. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Landesverband.

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Ja! Wenn du ein Gewerkschaftsmitglied bist, kannst du deinen Mitgliedsbeitrag von der Steuer absetzen. Wie bei vielen Ausgaben, die Arbeitnehmer*innen durch ihren Beruf entstehen, kann auch die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft als Werbungskosten bei der Steuererklärung angegeben werden. Das gilt auch für Beschäftigte in Arbeitsteilzeit, Pensionäre und Menschen im Vorruhestand.

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Die Mitgliedschaft beginnt grundsätzlich am 1. des Monats nach der Aufnahmeentscheidung. Im Zusammenhang mit Arbeitskämpfen ist die sofortige Aufnahme von Mitgliedern möglich.

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Mit dem Absenden des Antrages auf Mitgliedschaft der GEW erkennen Sie auch die Satzung der GEW an. Hier geht's zum Download der Satzung.

 

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  • Prämienberechtigt sind nur Werber*innen, die bereits Mitglied der GEW sind. Prämien werden nur für die Werbung beitragszahlender Mitglieder gewährt. Die Daten der Werber*innen werden zur Versendung der Prämie an Call a Gift übertragen und dort verarbeitet.
  • Die ausgewählte Prämie kann am Ende es Mitgliedsantrages angegeben werden – ebenso wie die Daten der*des Werber*in.

 

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Auf unserer Internetseite bieten wir Ihnen die Möglichkeit, unter Angabe personenbezogener Daten Mitglied der GEW zu werden. Die Daten, die Sie dazu in die Eingabemaske eingeben, werden verschlüsselt an uns übermittelt und gespeichert. Die Daten werden zudem automatisch und verschlüsselt an einen geschützten Server der Mitgliederverwaltung übergeben.

Wir erheben und verwenden personenbezogene Daten unserer Nutzer*innen grundsätzlich nur, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages mit den Mitgliedern sowie zur Verfügungstellung unserer Inhalte und Leistungen erforderlich ist. Personenbezogene Daten werden von dem Anbieter nur dann erhoben, genutzt und weiter gegeben, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder die Nutzer*innen in die Datenerhebung einwilligen. Eine Ausnahme gilt in solchen Fällen, in denen eine vorherige Einholung einer Einwilligung aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist und die Verarbeitung der Daten durch gesetzliche Vorschriften gestattet ist.

Weitere Informationen finden sich in unserer Datenschutzerklärung.

Diese Sorgfalt im Umgang mit personenbezogenen Daten gilt auch für die Angaben zum Geschlecht. Die Zuordnung zu einer der vier Geschlechtsoptionen erfolgt selbstbestimmt durch das Mitglied, die Änderung des Geschlechtseintrags im Personenstandsregister ist nicht die Voraussetzung dafür. Bitte, wenden Sie sich an die Mitgliederverwaltung, wenn Sie Ihre Angabe zum Geschlecht ändern wollen. Unser Ziel ist es, belastbare Zahlen zu den Anteilen der Geschlechter an der GEW-Mitgliedschaft zu erhalten und insbesondere die Angaben zum Personenstand divers oder ohne Eintrag zu aktualisieren.

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Der Mitgliedsantrag wird von uns verschlüsselt und sicher an den zuständigen GEW-Landesverband übermittelt. Der Landesverband wird den Antrag zeitnah verarbeiten. In der Regel erhalten Sie innerhalb der nächsten 14 Tage ein Begrüßungsschreiben und weitere Informationen zur Mitgliedschaft. In Ausnahmefällen kann diese Frist nicht eingehalten werden. Wir bitten um Verständnis, falls das bei Ihnen der Fall sein sollte.

Sollten sich für Sie vor Erhalt der oben genannten Unterlagen noch Fragen ergeben oder nach vier Wochen noch kein Begrüßungsschreiben eingetroffen sein, nutzen Sie gerne unser Kontaktformular für Mitgliedsanträge!

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Sie haben noch eine Frage? Kein Problem! Über unser Kontaktformular zur Mitgliedschaft bekommen Sie schnell eine Antwort zu Ihrer Frage von unseren Expert*innen aus der Mitgliederverwaltung.

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Sonderkonditionen der Landesverbände

Erzieher*innen in Ausbildung

  • an der Fachschule: kostenfrei*
  • im Anerkennungspraktikum und Praxisintegrierter Ausbildung: 4 Euro (monatlich)

Studierende der Sozialen Arbeit bzw. der Kindheitspädagogik im Erststudium

  • an Fachhochschulen bzw. Pädagogischen Hochschulen: kostenfrei*
  • an Dualen Hochschulen: 4 Euro (monatlich)

Studierende im Erststudium: kostenfrei*

Promovierende: 2,50 Euro (monatlich) oder nach Anstellungsverhältnis

Referendar*innen: 4 Euro (monatlich)

* Für kostenfreie Mitgliedschaften gibt es keine Prämien.

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Menschen mit niedrigem Einkommen

Mitglieder mit einem monatlichen Bruttogehalt unter 750,00 € können im November eine Rückzahlung von 50 € für das Kalenderjahr beantragen.

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Vorbereitungsdienst

Mitglieder im Vorbereitungsdienst (Referendariat) zahlen 2 EUR.

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